2. Staatsexamen
Der Dritte Prüfungsabschnitt zum Ende der praktischen Ausbildung in der amtlichen Lebensmittelüberwachung besteht aus:
1. Praktischen Prüfungen
2. Klausuren
3. Mündlichen Prüfungen in
a) Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht
b) Organisation und Funktion der Lebensmittelüberwachung
c) Qualitätssicherung in Laboratorien und Betrieben
Nach dem bestandenen Dritten Prüfungsabschnitt erteilt die zuständige Behörde (Regierungspräsidium Stuttgart) die Erlaubnis, unter der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" bzw. "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" tätig zu werden. Das ist zwingende Voraussetzung, um in Baden-Württemberg einen Arbeitsplatz in der amtlichen Lebensmittelüberwachung und -untersuchung zu finden.